Aktuelle Coronaregeln

Zugangsbeschränkungen / Testpflicht

Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur immunisierten Personen gestattet, die gleichzeitig über einen gültigen, max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchsten 48 Stunden alten PCR-Test verfügen.

Beschäftigte oder ehrenamtlich eingesetzte Personen benötigen den Nachweis einer Immunisierung oder Testung (s.o.). Sie müssen während ihrer Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.

Der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer/-in ist nur immunisierten Personen gestattet. Der Nachweis eines aktuellen Tests ist nicht notwendig; es wird auf Abstandsregelungen sowie Maskenpflicht hingewiesen. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden!

Die Nachweise der Immunisierung und/oder negativen Testung obliegt den verantwortlichen Personen für diese Einrichtung bzw. das Angebot (also dem Verein). Zur Kontrolle der Immunisierung soll die CovPassCheck-App in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier verwendet werden. Diese Kontrolle muss bei Betreten der Einrichtung durchgeführt werden.

 

Wer gilt als immunisiert?

Alle vollständig geimpften (mind. 2 x) oder genesenen Personen.

Alle Kinder und jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren. Diese Regelung ist bis 09.01.2022 ausgesetzt!

Alle Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen (max. 6 Wochen alt), dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.

Zur Ausübung sportlicher Tätigkeiten auch Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren bei Vorlage eines bescheinigten Tests oder eines aktuellen Schülerausweises bzw. Testbescheinigung der Schule. Regelung gilt vorläufig bis einschl. 16. Januar 2022.

 

Maskenpflicht

In allen öffentlich zugänglichen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Die Maske darf während der Sportausübung abgenommen werden.

 

Spielzeit 2021/2022

Die aktuelle Spielzeit ist nach Beschluss des Vorstandes Sport bis zum 31.01.2022 ausgesetzt. Die genauen Regelungen finden sie ebenfalls auf der WTTV-Homepage auf der Startseite.

 

 

 

 

Hygieneschutzkonzept Cappel

 

Das Corona-Virus ist noch immer Allgegenwärtig und macht auch vor uns Tischtennisspielern keinen Halt.

Damit wir weiterhin unserem Hobby und Lieblingssport nachgehen können gilt es weiterhin einige Hygieneregeln zu beachten.

Der Vorstand der DJK Schwarz-Rot Cappel hat daher folgende Punkte erarbeitet und bittet um einheitliche Umsetzung:

 

- Es gilt die 3G-Plus-Regelung für Aktive Sportler und Zuschauer in der Halle

- Maskenpflicht in der Halle - Ausnahme: In den Boxen / beim Spielen. Auf der Bank und bei Gängen zur Toilette etc. muss die Maske getragen werden

- Es sind Impfzertifikate/Pässe bzw. aktuelle negative PCR Tests vorzuzeigen, die nicht älter als 48 Stunden sind

- Bei Meisterschaftsspielen müssen die Gästespieler VOR Einlass in die Halle diese Dokumente vorweisen - diese müssen geprüft werden

 

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Kontakt

Geschäftsführer

Uwe Damerow

E-Mail: kontakt@djksrcappel.de

 

Trainingszeiten

Montags & Freitags

Nachwuchs:  17:00 - 19:00

Erwachsene: 19:00 - 22:00